Home
   
  Aktuelles
  News Archiv
  Bürgerservice
  Bürger-SMS
  Ortszeitung
  Amtssignatur
   
 
Suche

 
 
Home Daheim in Großklein Wirtschaft Gast in Großklein Community Kontakt
 
Großklein verwendet die Digitale Amtssignatur
 
Den Verpflichtungen des E-Government-Gesetzes Rechnung tragend, hat die Marktgemeinde Großklein mit sofortiger Wirkung die

"Digitale Amtssignatur"

eingesetzt.
 
Was ist die Amtssignatur?

Die Amtssignatur ist die Signatur (=Unterschrift) einer Behörde. Sie dient der erleichterten Erkenn-barkeit der Herkunft eines Dokument von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also beispielsweise einer Gemeinde. Sie darf ausschließlich von Behörden bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Wie sieht eine Amtssignatur aus?

Der Gesetzgeber normiert in § 19 E-Government-Gesetz drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:
:: Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
:: Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
:: Prüfinformation der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)

Für das Aussehen der Amtssignatur gibt es keine verbindliche Regelungen. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und zur besseren Erkennbarkeit wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Amtssignatur empfohlen.

Die Gemeinde fasst deshalb die Merkmale der Amtssignatur in einem Signaturblock zusammen.

Wie sieht die Bildmarke der Marktgemeinde Großklein aus?

Die grafische Gestaltung der Bildmarke obliegt der jeweiligen Behörde. Aus Bürgersicht ist es aber empfehlenswert, dass sich Behörden beim Erstellen der Bildmarke an einem einheitlichen Design orientieren. Die Gemeinde Großklein verwendet deshalb folgende Darstellung als Bildmarke für die Amtssignatur.

Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:

Amtssignierte Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Großklein (PDF 175KB)
 
Wie kann die elektronische Signatur überprüft werden?

Um dem Bürger bzw. der Bürgerin eine einfache Möglichkeit zu geben, um die Echtheit einer auf einem Dokument aufgebrachten Amtssignatur leicht überprüfen zu können, stellt der Bund über die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung. Dieses erreichen Sie über folgende Internet-Adresse:

www.signaturpruefung.gv.at
 
Wenn Sie die Echtheit einer mit der Amtssignatur versehenen elektronischen Erledigung einer Behörde überprüfen möchten, rufen Sie diese Internet-Adresse auf und laden anschließend das zu prüfende Dokument hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an, ob es sich um eine gültige Amtssignatur handelt.
   
   
   
 
gratis Newsletter


 
Bürger-SMS
Bürger-SMS Informationen aus unserer Gemeinde direkt aufs Handy und völlig kostenfrei!
 
Veranstaltungen

Veranstaltungs-
Kalender 2012

 
Kleinanzeigen

Kleinanzeigen
 
Standesamt

Standesamt
Hochzeitsfotos
 
TOP Links

Müll- Abfuhrtermine 2012
Wohnungsmarkt
Entlaufene Tiere
Steirische Jobbörse
Arbeitsassistenz Südsteiermark
Yougend.st
Tagesmütter
Mythenreich
Naturpark Südsteirisches Weinland
TV Sulmtal Sausal
Hallstattzeitliches Museum Großklein
Blumenreich Straßenrand Meisterstrasse

checkit.at
stars4kids.at
kidsweb.at
Eltern Kind Zentrum Süd
Humorist Franz Strohmeier
 
Dialekt Sammlung im Naturpark Südsteirisches Weinland
 
Großkleiner Einkaufsgutscheine
 
Bürgermeister Zeitung
 
 
© Marktgemeinde A-8452 Großklein im Naturpark "Südsteirisches Weinland"
Design und Programmierung Webdesign Thomas Zöhrer