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Eintragung von Sterbefällen
Nicht nur die erfreulichen und schönen Dinge im Leben wie die Geburt oder die Eheschließung eines Menschen, sondern auch die Beurkundung der Sterbefälle gehören zu den Aufgaben des Standesamtes.
Das Standesamt Großklein ist für alle Sterbefälle des Gemeindegebietes Großklein zuständig. |
Für die Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen und Dokumente erforderlich:
Wenn der Verstorbene ledig war:
:: Geburtsurkunde des Verstorbenen
:: Staatsbürgerschaftsnachweis (bei ausländischen Staatsangehörigen Reisepass)
:: Gegebenenfalls den Nachweis über akademische Grade
:: eine Wohnsitzbestätigung des Verstorbenen nur wenn der Hauptwohnsitz nicht in Österreich war
Wenn der Verstorbene verheiratet war:
:: Zusätzlich noch eine Heiratsurkunde
Wenn der Verstorbene verwitwet oder geschieden war:
:: Zusätzlich - Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, ev. Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteiles). |
Wenn der Verstorbene nicht am Sterbeort beerdigt wird, sondern in einer anderen Gemeinde, ist eine Überführungsgenehmigung (Leichenpass) notwendig. Für die Ausstellung der Überführungsgenehmigung innerhalb des Bundeslandes ist die Gemeinde des Sterbeortes zuständig. Für die Ausstellung des Leichenpasses, bei einer Überführung in ein anderes Bundesland oder ins Ausland, ist der Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft zuständig.
Da die Anzeige des Todes und die Besorgungen einer eventuell notwendigen Überführungsgenehmigung durch das beauftragte Bestattungsunternehmen erfolgt, können Sie die erwähnten Dokumente direkt beim Bestattungsunternehmen abgeben. Sämtliche Originaldokumente erhalten sie selbstverständlich wieder von uns retour. |
Gebühreninfo (Bundesstempelgebühren und Verwaltungsabgabe)
pro Sterbeurkunde EUR 8,70
Überführungsgenehmigung EUR 17,- |
| Weitere Informationen zu Sterbefällen (Urkunden, Todesbescheinigungen, Verlassenschaft, Zuschüsse usw.) erhalten Sie unter:
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