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| Staatsbürgerschaftsnachweise |
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Zur Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen und Bestätigungen ist jene(r) Gemeinde (Gemeindeverband) zuständig, in deren Bereich die Person ihren Hauptwohnsitz hat.
Liegt der Hauptwohnsitz einer Person nicht in Österreich, sondern im Ausland, so ist das österreichische Konsulat oder die österreichische Botschaft, in deren Bereich der Hauptwohnsitz liegt, zuständig. Für eine verstorbene Person ist für die Ausstellung einer Staatsbürgerschaftsbestätigung die Gemeinde (der Gemeindeverband) zuständig, in der diese Person im Zeitpunkt ihres Todes den Hauptwohnsitz hatte.
Die Marktgemeinde Großklein ist für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen für Personen zuständig, die in Gemeinde Großklein ihren Hauptwohnsitz haben. |
Dokumente
(Die angeführten Unterlagen sind allgemeine Informationen)
:: Geburtsurkunde des Antragstellers, (empfohlen wird eine Abschrift aus dem Geburtenbuch)
:: Heiratsurkunde der Eltern des Antragstellers
:: Staatsbürgerschaftsnachweise (evtl. Heimatscheine) des Vaters und der Mutter des Antragstellers (bei außerehelichen Kindern nur der Mutter)
:: Heiratsurkunden aller Ehen der Antragstellerin (nur bei Frauen)
:: Staatsbürgerschaftsnachweise (Heimatscheine) aller Ehegatten der Antragstellerin
Da die notwendigen Unterlagen je nach Sachlage sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich immer die vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme mit der Staatsbürgerschaftsstelle. |
Gebühreninfo (Bundesstempelgebühr und Verwaltungsabgabe)
Staatsbürgerschaftsnachweis: EUR 46,30 |
| Unter folgendem Link können Sie einen Online-Antrag zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises stellen:
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