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Heiraten in Großklein
 
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Hochzeitsfotos der letzten Jahre
 
Eheschließungen, Trauungstermine

HeiratenWährend die Anmeldung zur Eheschließung (Aufgebot) an das Wohnsitzstandesamt gebunden ist, kann die Trauung auf Wunsch des Brautpaares bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen.

Die Trauungen beim Standesamt Großklein finden in den Amtsräumen oder auf Wunsch im wunderschönen "G`wölb" der Marktgemeinde Großklein statt. Das "G`wölb" wurde im bestehenden Gewölbekeller des Alten Volksschulgebäudes (Bj. 1907) adaptiert. Seit der Er-öffnung im Mai 2002 bietet es den geeigneten Rahmen für kulturelle Veranstaltungen wie Vernissagen, Lesungen und Konzerte, vor allem aber für feierliche Trauungen in wunderschönem Ambiente. Die Räumlichkeiten bestechen durch hervorragende Akustik und warme Farbgebung.
Eine kleine Veranstaltungsküche steht zum Kühlen von Getränken zur Verfügung. Darüber hinaus sind die Gewölbe-räume mit einer modernen Soundtechnik ausgestattet. (Bestuhlung: 60 Sessel)

Darüber hinaus bietet Großklein mit Trauungen im "Romantikschloss Ottersbach" einen äußerst exklusiven Trauungsort für Ihre "Traumhochzeit" an.

www.schloss-ottersbach.at
 
HeiratenDie Standesbeamten sind Ihnen gerne bei der Organisation Ihres schönsten Festes behilflich (Hinweise auf Fotografen, Musik – CD-Anlage vorhanden, Wein/Sekt etc.)

Trauungstermine:

Gegen rechtzeitige Voranmeldung sind nahezu uneingeschränkt Trauungstermine möglich. (Auch Samstag) Da auch unsere Standesbeamten einmal in den wohlverdienten Urlaub gehen, wird jedoch gebeten, Ihren Wunschtermin so früh als möglich bekannt zu geben!

Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin erfolgen. Terminreservierungen nehmen wir bereits 8 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin entgegen.
 
Näheres zur Namensführung in der Ehe
 
Sie planen auch die kirchliche Trauung?

Dazu bietet sich aufgrund der unmittelbaren Nähe die wunderschöne barocke Pfarrkirche Klein, geweiht dem Hlg. Georg, bestens an.

Bezüglich der dafür erforderlichen Urkunden sowie Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem zuständigen Pfarramt in Verbindung.
 
Kontakt

Katholisch:
Pfarramt Klein, 8452 Großklein 19
Tel.: 03456 / 2207
E-Mail: klein@graz-seckau.at
Internet: www.graz-seckau.at/dekanat/leibnitz/klein/index.php
 
Evangelisch:
Evang. Pfarramt Leibnitz, Emmerich-Assmann-Gasse 1, 8430 Leibnitz
Tel.: 03452 / 82334
 
Pfarrkirche Klein   Pfarrkirche Klein   Foto Schwindsackl
   
Anmeldung zur Eheschließung
 
Die Anmeldung (bei der beide Verlobten persönlich anwesend sein müssen) erfolgt beim Wohnsitzstandesamt eines der Verlobten.

Besteht kein Wohnsitz in Österreich, ist für die Anmeldung zuständig: der letzte Wohnsitz in Österreich, bei einem längeren Urlaubsaufenthalt auch das Standesamt der Urlaubsortes, ansonsten das Standesamt Wien-Innere Stadt (A-1081 Wien, Schlesingerplatz 4, Telefon 0043 (0)1 40134).
Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin erfolgen. Eine telefonische Terminvereinbarung für die Anmeldung wird empfohlen.
 
Dokumente für die Eheschließung:

Welche Dokumente vorzulegen sind, kann je nach Sachlage sehr unterschiedlich und die Besorgung der Unterlagen manchmal auch sehr zeitaufwendig sein. Informieren Sie sich daher unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Wohnsitzstandesamt, welche Dokumente Sie für die Anmeldung mitbringen müssen.
 
Die folgenden Angaben sind nur allgemeine Informationen zu Standardfällen:
 
Notwendige Dokumente:

bei österreichischen Verlobten:

:: Abschrift aus dem Geburtenbuch - nicht älter als 6 Monate (diese ist nicht mit der Geburtsurkunde zu verwechseln. Die Abschrift ist bei dem Standesamt erhältlich, bei dem die Geburt in das Geburtenbuch eingetragen wurde (z.B. LKH Wagna = Standesamt Leibnitz, LKH Deutschlandsberg = Standesamt Deutschlandsberg .)
:: oder bei im Ausland Geborenen ein vollständiger Auszug aus dem Geburtsregister, (jew. nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Geburtsstandesamt),
:: Staatsbürgerschaftsnachweis
:: Lichtbildausweis
:: eine Wohnsitzbestätigung nur wenn der Hauptwohnsitz nicht in Österreich ist

bei akademischen Graden:

:: Nachweis, Diplom
bei gemeinsamen Kindern
:: Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung
bei Minderjährigen
:: Ehemündigerklärung vom Gericht, Zustimmung der Eltern und gesetzlichen Vertreter

bei Vorehen:

:: von allen Vorehen - die Heiratsurkunde und den Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungen mit Rechtskraftbestätigung, ev. Anerkennung einer ausländischen Scheidung in Österreich, Sterbeurkunden usw.)
 
mehr zum Thema Scheidung
 
bei ausländischen Verlobten zusätzlich:

:: Ehefähigkeitszeugnis, ev. auch amtliche Familienstandsbestätigung, Personenstandsregisterauszug usw. (jew. nicht älter als 6 Monate)
:: Reisepass

Bitte legen Sie bei der Anmeldung nur Originaldokumente vor. Sie erhalten alle Unterlagen, die nicht ausschließlich für das Standesamt zur Eheschließung ausgestellt wurden, wieder zurück. Ausländische Dokumente müssen je nach bestehenden internationalen Abkommen oftmals mit bestimmten Beglaubigungen (diplomatische Beglaubigung, Apostille) versehen sein. Fremdsprachige Dokumente müssen durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich übersetzt werden. Ihr Standesamt informiert Sie - holen Sie sich die Informationen frühzeitig um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
 
Gebühreninfo (Bundesstempelgebühren und Verwaltungsabgaben):
 
Anmeldung (Aufgebot): EUR 14,30
Trauung - Verwaltungsabgeben:
während der Dienststunden (in den Amtsräumen): EUR 5,45
außerhalb der Dienststunden (in den Amtsräumen): EUR 10,90
in allen anderen Fällen: EUR 54,50
Heiratsurkunden / pro Urkunde: EUR 9,30
bei gemeinsamen Kindern: EUR 3,90 je Kind

Hinzu kommen die Kosten für die Trauung selbst (+ Saalmiete bei Trauung im "G`wölb), weiters können je nach Fall weitere Kosten für Namenserklärungen (bei Erklärungen nach ausländischem Recht oder bei Namenserklärungen für Kinder) und Kosten für Nachstempel (in Österreich noch nicht vergebührte Dokumente), Beilagengebühren usw. dazu kommen.

Achtung!

Bei Exklusivtrauungen (Trauungen außerhalb des Amtes) hat die Gemeinde gem. § 77 LGBl. Nr. 50/1954 i.d.F. LGBl. Nr. 56/2010 eine Kommissionsgebühr in Höhe von EUR 380,- vorzuschreiben.
 
Link zum Thema: (Verlobung, Checkliste - Hochzeit, Trauung, Hochzeitsjubiläum, Urkunden etc.)
 
www.help.gv.at/Content.Node/7/Seite.070000.html
 
(Dort finden Sie z.B. unter dem Link "Formulare zur Heirat" die Möglichkeit, entsprechende Urkunden online zu beantragen)
 
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