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Geburten und Vaterschaftsanerkennungen
 
Alles über die Beurkundung eines Neugeborenen

GeburtenDie Geburt eines Kindes wird beim Standesamt des Geburtsortes beurkundet. Das Standesamt Großklein ist für Beurkundung der Geburten im Gemeindegebiet von Großklein zuständig.

Bei einer Geburt in einem Landeskrankenhaus erfolgt die Geburtsanzeige an das dort zuständige Standesamt durch die Verwaltung des Krankenhauses. Bei einer Hausgeburt hat die Anzeige durch die Hebamme oder die Eltern innerhalb einer Woche nach der Geburt bei dem Standesamt zu erfolgen, in dessen Wirkungsbereich das Haus liegt, in dem die Geburt erfolgte.

Für die Beurkundung der Geburt benötigt das Standesamt einige Originaldokumente (ersatzweise gerichtlich beglaubigte Fotokopien) der Eltern. Bei ausländischen, fremdsprachigen Dokumenten ist die Vorlage internationaler Urkunden, oder deutscher Übersetzungen (durch einen allgemein gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich) unbedingt notwendig.

Bitte besorgen Sie sich allenfalls fehlende Papiere rechtzeitig und übergeben Sie die vollständigen Unterlagen der Hebamme. Sämtliche von Ihnen abgegebenen Originaldokumente erhalten Sie nach Beurkundung des neugeborenen Kindes vom Standesamt wieder retour.
 
Dokumente die für die Beurkundung der Geburt benötigt werden
 
Bei verheirateten Müttern:

:: Heiratsurkunde (bei internationalen und ausländischen Heiratsurkunden zusätzlich die Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter)
:: Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters und der Mutter (bei ausländischen Staatsangehörigen Reisepass)
:: gegebenenfalls den Nachweis über akademische Grade
:: eine Wohnsitzbestätigung nur wenn der Hauptwohnsitz nicht in Österreich ist
 
Bei verwitweten oder geschiedenen Müttern:

:: zusätzlich zu den oben angeführten Papieren der Mutter,
:: ist der Nachweis über die Auflösung der Ehe vorzulege (Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, ev. Anerkennung eines ausl. Scheidungsurteiles).
:: Sofern die Frau ihren Geschlechtsnamen wieder angenommen hat, ist eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk über die Wiederannahme beizulegen.
 
mehr zur Anerkennung eines ausl. Scheidungsurteiles
 
Bei ledigen Müttern:

:: Geburtsurkunde
:: Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
:: gegebenenfalls den Nachweis über akademische Grade
:: eine Wohnsitzbestätigung nur wenn der Hauptwohnsitz nicht in Österreich ist
 
Vaterschaftsanerkennung:

Seit dem Jahre 1989 besteht die Möglichkeit, dass der Vater eines Kindes, die Vaterschaft auch vor dem Standesamt anerkennen kann. Dies hat den Vorteil, dass bei der Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind, der Vater gleich in die Urkunde eingetragen werden kann.
Wichtig ist, dass der Vater nach Einlangen der Geburtsunterlagen beim Standesamt die erforderliche Erklärung abgibt und dabei folgende Originaldokumente mitbringt:
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis (bei ausländischen Staatsangehörigen Reisepass), einen Lichtbildausweis, gegebenenfalls den Nachweis über akademische Grade (eine Wohnsitzbestätigung nur wenn der Hauptwohnsitz nicht in Österreich ist, fremdsprachige Dokumente mit Übersetzungen durch einen allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher in Österreich).

Bitte um Terminvereinbarung mit dem Standesamt!
 
Welchen Vornamen soll mein / unser Kind erhalten?
 
In den Monaten der Vorbereitung auf die Geburt des Kindes ist die Wahl des(r) Vornamen(s) ein wichtiger Punkt. Achten Sie bitte beim Ausfüllen der Geburtsanzeige des Vornamens ihres Kindes auf die richtige, von ihnen gewünschte Schreibweise.
Wenn Sie Fragen bezüglich der Häufigkeit oder Gebräuchlichkeit eines Vornamens haben, stehen wir Ihnen jederzeit für Auskünfte zur Verfügung - wir haben entsprechende Nachschlagewerke.
Nähere Informationen zu Vor- und Familiennamen entnehmen Sie bitte dem Namensrecht.
 
mehr zum Namensrecht
 
Gebühreninfo (Bundesstempelgebühren und Verwaltungsabgaben)
 
Geburtsurkunde EUR 9,30

dazu können, je nach Fall, weitere Kosten für Namenserklärungen (bei notwendigen Erklärungen nach ausländischem Namensrecht) und Kosten für Nachstempel (in Österreich noch nicht vergebührte Dokumente) kommen.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie ihre Papiere und eine Geburtsurkunde für ihr neugeborenes Kind über die Krankenhausverwaltung zurück, oder Sie können diese auch direkt beim Standesamt abholen.
 
Link zum Thema: (Anträge, Urkunden etc.)
 
www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080000.html
 
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