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| Österreichische Ehefähigkeitszeugnisse |
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Informationen zu österreichischen Ehefähigkeitszeugnissen (Österreicher heiraten im Ausland).
Wenn ein(e) ÖsterreicherIn im Ausland heiratet, verlangt das ausländische Standesamt oftmals ein "Ehefähigkeitszeugnis". Dieses Zeugnis ist eine Bestätigung, dass nach österreichischem Recht der Eheschließung der beiden im Zeugnis angeführten Verlobten keine rechtlichen Ehehindernisse entgegenstehen und die Ehe im Ausland nach österreichischem Recht geschlossen werden kann.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Wohnsitzstandesamt in Österreich, wenn kein Wohnsitz in Österreich mehr besteht, das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Österreich zuständig.
Es werden für das Ehefähigkeitszeugnis in der Regel dieselben Dokumente von beiden Verlobten (auch vom ausländischen Partner) benötigt, wie sie für eine Eheschließung in Österreich vorzulegen sind. Beachten Sie hierzu die Informationen auf der Seite "Heiraten in Großklein". |
Welche Dokumente Sie im Ausland für die Eheschließung tatsächlich benötigen, können Sie nur bei den zuständigen Behörden des betreffenden Staates erfahren. Informationen dazu kann Ihnen eventuell auch die zuständige Österreichische Botschaft erteilen.
Mit Deutschland, der Schweiz, Italien und einigen anderen Ländern gibt es Abkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen. In diesen Fällen kann der Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses auch über das Heiratsstandesamt im Ausland gestellt werden.
Wenn Sie ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis brauchen, informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Wohnsitzstandesamt über die notwendigen Unterlagen, die Abwicklung und Kosten. Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen. |
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