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Achtung Hundehalter!
Verpflichtende Kennzeichnung von Hunden ab 1.1.2010!
 
Gemäß § 24a TSchG (Tierschutzgesetz) müssen ab 1.1.2010 alle Hunde mittels eines zifferncodierten elektronisch ablesbaren Mikrochips auf Kosten des Tierhaltes von einem Tierarzt gekennzeichnet sein.
Weiters ist der Hund bei einer zugelassenen Meldestelle zu registrieren.

Sinnvollerweise soll die Registrierung der Hunde im Zuge der Chipung beim Tierarzt durchgeführt werden. Informationen über Chipung und Registrierung der Hunde sind bei allen freiberuflichen Tierärzten erhältlich.

Nähere Informationen zur Kennzeichnung (Benötigte Daten usw.) siehe auch nachfolgender Link:

Infoblatt (PDF 64KB)
   
   
   
 
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