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Verordnung
 
Mit Gesetz vom 09.02.2010, LGBl. Nr. 29/2010, hat der Steierm. Landtag die Regelung im Paragraph 43 Abs. 2 Z. a der Gemeindeordnung eingefügt, wonach der Gemeinderat die in seine Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei durch Verordnung dem Bürgermeister übertragen kann wenn dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit notwendig erscheint.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Großklein hat daher in seiner Sitzung vom 19.07.2010 nach eingehender Beratung einstimmig nachstehende Verordnung beschlossen:

Verordnung (PDF 257KB)
   
   
   
 
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