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| Entlaufene Tiere - öffentliche Kundmachung |
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Gem. Bundestierschutzgesetz BGBL. Nr. 118/2004, § 30, hat die zuständige Bezirkshauptmannschaft für entlaufene und ausgesetzte Hunde und Katzen die Pflichten des Tierhalters zu übernehmen und gefundene Tiere in geeigneter Form kundzumachen. |
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Entlaufene und ausgesetzte Heimtiere werden im Tierheim ADAMHOF, in Aflenz 24, 8435 Wagna, betrieben vom Tierschutzverein Leibnitz, untergebracht. Das Tierheim ADAMHOF zeigt sich sehr kooperativ und bietet den Tieren ein gutes Quartier und Betreuung an. |
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Seit April 2005 werden entlaufene Tiere auf der Internetseite der Bezirkshauptmannschaft der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das h.a. Amt aktualisiert durch wöchentliche Kontaktaufnahme mit dem Tierheim diese Informationen. Die aktuell im Tierheim gehaltenen Tiere werden durch Fotos und Erläuterungen auf der Homepage der BH Leibnitz unter der Rubrik "entlaufene Tiere" veröffentlicht und sind jederzeit abrufbar. |
Damit haben Tierhalter, Gemeinden und Gendarmerie die Möglichkeit, sich rasch über aktuell im Tierheim Adamhof gehaltene Hunde und Katzen zu informieren. Andererseits können sich Tierfreunde nach der vorgesehen Frist von 30 Tagen, als Interessenten melden und Tiere übernehmen.
Durch gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Gendarmerie, BH und den Betreibern des Tierheimes kann und wird es gelingen, die Aufenthaltsdauer für diese Tiere möglichst kurz zu halten und die Hunde und Katzen möglichst rasch auf ihre gewohnten Plätze zurückzubringen bzw. auf neue Plätze zu vermitteln. So kann ein wesentlicher Beitrag zum Wohle der Tiere geleistet werden. |
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